Wenn die Gerinnung gesteuert werden muss
Die Einnahme von Gerinnungshemmern kann Ihnen der Arzt u.a. bei folgenden Indikationen dauerhaft verordnen:
• Notwendigkeit einer dauerhaften Antikoagulation
• Dauerantikoagulation bei Kindern
• künstlichen Herzklappen
• wiederholten Beinvenenthrombosen oder Lungenembolien
• schweren Herzrhythmusstörungen, z. B. Vorhofflimmern
• Zustand nach künstlichem Blutgefäßersatz
• angeborenen oder erworbenen Gerinnungsstörungen
• Thrombophilie
• zwingender Erfordernis der selbständigen sofortigen Anpassung der Medikation
• Komplikationen unter konventioneller Betreuung
insbesondere wenn Gründe wie Schichtarbeit oder wechselnde Einsatzorte bei berufstätigen Patienten hinzukommen, es sich um immobile pflegebedürftige Patienten oder Kinder handelt, schlechte Venenverhältnisse vorliegen oder wenn Schwierigkeiten bestehen, die Arztpraxis in regelmäßigen Abständen aufzusuchen.
