• Notwendigkeit einer oralen Langzeitantikoagulation
• gute Auffassungsgabe, ausreichende Sehfähigkeit und manuelle
Geschicklichkeit des Patienten
• Klärung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse vor Beginn der Schulung
• Verpflichtung, die Messwerte und Dosisanpassungen zu protokollieren und
vom behandelnden Arzt pro Quartal überprüfen zu lassen
Die aktive Beteiligung des Patienten an seiner Behandlung führt in aller Regel zu einer Verbesserung des „Therapeutischen Arbeitsbündnisses“ zwischen Arzt und Patient.
So gelangen Sie zu Ihrer Schulung in unserer Schulungseinrichtung:
1. Besorgen Sie sich ein Rezept/Verordnung von Ihrem behandelnden
Arzt/Kardiologen für eine Schulung im Gerinnungs-Selbstmanagement und für
einen Gerinnungsmonitor. Achten Sie darauf, dass Ihr Arzt Ihnen die o.g.
Voraussetzungen unter Punkt 1 und 2 bestätigt.
2. Sprechen Sie die Kostenübernahme für Gerät UND Schulung mit Ihrer
Krankenkasse ab und lassen Sie sich dies am besten kurz schriftlich
bestätigen.
3. Rufen Sie uns an und wir vereinbaren einen Termin für Ihre Schulung.
Unser Service für Sie:
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, unseren Schulungsraum in Barsbüttel zu erreichen, so können wir unter Umständen auch einen Schulungstermin bei Ihnen zu Hause vereinbaren.
